HTFP - Heilpädagogische und Therapeutische Förderung mit dem Pferd

Es gibt verschieden Formen therapeutischen Reitens. Am Alexanderhof helfen Pferde bei:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Teilleistungs- und Lernschwächen
  • AD(H)S, Autismusspektrumsstörung
  • Wahrnehmungsbeeinträchtigungen
  • Entwicklungsverzögerung
  • Sinnesbehinderungen
  • Sprachauffälligkeiten
  • Geistigen und mehrfachen Behinderungen
  • Problemen im sozial-emotionalen Bereich
  • Psychischen Problemen
  • Psychiatrischen Erkrankungen

durch

Heilpädagogische und Therapeutische Förderung mit dem Pferd

Kurz: HTFP

HTFP wird eingesetzt zur Förderung in der individuellen Entwicklung – beim Lernen, im Verhalten, in der Wahrnehmung um Körper, Geist und Seele in Balance zu bringen.

Mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Therapiepferdes wird, abgestimmt auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten jedes Einzelnen, eine Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit persönlichen Problemen geboten.


Bei der heilpädagogischen und therapeutischen Förderung mit dem Pferd (HTFP) handelt es sich um eine ressourcenorientierte Förderung und ein prozessorientiertes Begleiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Hilfe eines Therapiepferdes. Abgestimmt auf die Bedürfnisse, Ressourcen und Fähigkeiten des Klienten werden psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und soziointegrative Maßnahmen mit Hilfe des Pferdes umgesetzt.
Bei dieser ganzheitlichen Therapieform wird eine positive Beeinflussung des Befindens, des Sozialverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung angestrebt. Das Bewegt- und Getragenwerden auf dem Pferderücken und die Gestaltung der Beziehung zum Therapiepferd und zum Therapeuten unterstützen die Klienten in der Auseinandersetzung mit ihren individuellen Schwierigkeiten.


HTFP wird von PädagogInnen, PsychologInnen oder Fachkräften aus dem sonder- und heilpädagogischen sowie sozial- und psychotherapeutischen Bereich mit einer spezifischen Zusatzqualifikation durchgeführt.

Es ist eine anerkannte pädagogisch-psychologische Maßnahme, die vom Land NÖ mit einer finanziellen Unterstützung gefördert wird.

Wie kommt man zu einer finanziellen Förderung durch das Land NÖ?

Voraussetzungen:

  • Beziehung einer erhöhten Familienbeihilfe bzw. eines Pflegegeldes
  • Hauptwohnsitz in NÖ
Sind diese Voraussetzungen erfüllt können Sie wie folgt vorgehen:
Sozialhilfeantrag stellen (Formular von Gemeinde od. Bezirkshauptmannschaft)
-> an die Sozialabteilung des Landes NÖ

mit folgenden Beilagen:

  • Gutachten von Fachärztin/Facharzt oder Psychologin, aus dem die Notwendigkeit für HPV/R hervorgeht
  • Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel in Kopie
  • Name und Adresse von ReittherapeutIn

Das Land NÖ gewährt in der Regel für 35 Einheiten einen Zuschuss in der Höhe von 14,53 € pro Einheit als Kostenbeitrag.
Anstelle des  Formulars „Sozialhilfeantrag“ (erhältlich auf den Gemeinden bzw. Bezirkshauptmannschaften) kann ebenso ein am Alexanderhof erhältlicher Antrag verwendet werden.

Auch der Alexanderhof verfügt dank Sponsorinnen und Sponsoren über einen Fördertopf, aus dem finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.